Aktuelle Neuigkeiten

25.09.2006

SMG unterstützt Britischen Immobilieninvestor bei dessen  Akquisitionen in Deutschland.

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01.06.2006

SMG beabsichtigt noch dieses Jahr ihren Immobilienbestand deutlich zu erweitern.

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Referenzen

Sehen sie hier eine kleine Auswahl von Projekten die wir erfolgreich realisiert haben.

Referenzen Gewerbe

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Referenzen Wohnungsbau

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten

2.   Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande

3.   Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4.   Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden

5.   Provisionssätze: Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: Vom Käufer 5%  (5,8% inkl. MwSt.) Erbbaurecht: Vom Erbbaunehmer 5% (5,8% inkl. MwSt.)

6.   Anmietung (außer Wohnräume):Vom Mieter Bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 3 Monatsnettomieten Bei Verträgen über 5 Jahre Dauer 3% aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, max. jedoch aus der 10-Jahres-Nettomietsumme, mind. aber 3Monatsnettomieten. Optionslaufzeiten werden der Vertragslaufzeit hinzugerechnet.
Mietfreie Zeiten reduzieren nicht die für die Berechnung des Provisionsanspruchs relevante Vertragslaufzeit. Dabei wird für dem Mieter gewährte mietfreie Zeiten die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.
Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend.

7.   Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts ist Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechts. Dieser errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes

8.   Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen

9.   Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

10. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns vom Kunden mitzuteilen.

11. Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht die derzeit gültige Mehrwertsteuer bereits angegeben wurde

12. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist

13. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen.

14. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge  zu zahlen, soweit sie von den hier aufgeführten Beträgen abweichen

15. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die SMG IMMOBILIENGESELLSCHAFT MBH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis

16. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die SMG IMMOBILIENGESELLSCHAFT MBH personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Die SMG IMMOBILIENGESELLSCHAFT MBH erklärt, alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungen entsprechend zu gestalten. Die Mitarbeiter der  SMG IMMOBILIENGESELLSCHAFT MBH ind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

17. Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main.

18. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft